Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer / Unternehmen

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      Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer / Unternehmen

      Die betrieblichen Erste-Hilfe-Kurse von First Aidvantage umfassen auch weitergehende Maßnahmen, die auf die Erste Hilfe folgen. Erstaunlicherweise ereignen sich viele Unfälle in der Arbeit / im betrieblichen Umfeld. Die Beteiligten stehen dann oft vor einer großen Herausforderung, die sie aber mit der richtigen Ausbildung meist meistern können. Wie auch Sie in Zukunft schwierige Situationen meistern können, lernen Sie bei First Aidvantage.

      Hier finden Sie alles, was Sie über betriebliche Kurse wissen müssen.

      Erste-Hilfe-Kurse für jedermann

      Ab einer Stärke von zwei Mitarbeitern muss ein Unternehmen bestimmte Anforderungen an die Arbeitssicherheit erfüllen. Wir von First Aidvantage bieten Ihnen die gezielte Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zu betrieblichen Ersthelfern an. Gerne auch als Inhouse-Kurs, d.h. wir kommen zu Ihnen. Bitte beachten Sie auch, dass die erworbenen Kenntnisse innerhalb von 2 Jahren aufgefrischt werden müssen.

      Je nach Größe des Unternehmens muss sichergestellt werden, dass eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern in Erster Hilfe ausgebildet ist. Dazu gehört je nach Branche und Unternehmensgröße auch die Ausbildung einer Mindestanzahl von Ersthelfern.

      Sicheres Handeln im Notfall

      Bei First Aidvantage lernen Sie, wie auch Sie in Zukunft mit schwierigen Situationen umgehen können. Gemeinsam mit Ihnen trainieren wir intensiv Ihre Handlungsbereitschaft, um Hemmungen abzubauen und ein stabiles Sicherheitsgefühl zu schaffen. Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass der Lernerfolg eines jeden Teilnehmers gesteigert wird, wenn verschiedene Szenarien konzentriert in aktiven Übungen durchgespielt werden.

      Abrechnung über Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse

      Selbstverständlich verweisen wir unsere Teilnehmer auf die Inhalte der DGUV Vorschrift 1 26. Eine Abrechnung über die Berufsgenossenschaft oder die VK ist in der Regel möglich. Maßgeblich ist die jeweilige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der Branche. Die Berufsgenossenschaft verlangt von den Beschäftigten keine Aus- oder Fortbildung. Der Sicherheitsbeauftragte selbst ist dazu verpflichtet. First Aidvantage ist eine gesetzlich anerkannte Ausbildungsstätte der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

      Hier können Sie das Abrechnungsformular (BG-Liste) als PDF-Datei herunterladen. KLICKEN SIE HIER

       

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